Geschwindigkeiten

Die Durchschnittsgeschwindigkeiten beim Fahrradfahren liegen für Ungeübte bei 10 km/h bis 20 km/h. Ein Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Bei der Tour de France liegt die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrers bei 41 km/h. Ohne Höhenunterschiede geht es schneller: Der Stundenweltrekord für normale Fahrräder liegt seit 2005 bei 50 km/h, mit besonders aerodynamischen Fahrrädern bei 56 km/h. Die auf einem Fahrrad durch Muskelkraft erreichte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 269 km/h. siehe hier


Sitzposition

Verlagert der Fahrer sein Gewicht auf das Hinterrad, sind geringere Lenkkräfte nötig. Dies führt allerdings zu Übersteuern und flatterigem Fahrverhalten aufgrund zu weiter oder zu schneller Richtungskorrekturen. Beugt man sich vor und belastet das Vorderrad, sind größere Lenkkräfte nötig. Man untersteuert und erreicht ein schwankendes Fahrverhalten wegen zu später und geringer Korrekturen.

Verlagert der Fahrer sein Gewicht auf das Hinterrad, sind geringere Lenkkräfte nötig. Dies führt allerdings zu Übersteuern und flatterigem Fahrverhalten aufgrund zu weiter oder zu schneller Richtungskorrekturen. Beugt man sich vor und belastet das Vorderrad, sind größere Lenkkräfte nötig. Man untersteuert und erreicht ein schwankendes Fahrverhalten wegen zu später und geringer Korrekturen.

richtige Sitzposition einstellen hier 

 

Als Erfahrungswert gilt, dass ein ausgewogenes Fahrverhalten gewährleistet ist, wenn 55 bis 60 % des Gesamtgewichts von Fahrrad und Fahrer auf dem Hinterrad lasten.


Rahmengröße

Die optimale Rahmengröße ist ebenfalls entscheidend für das Fahrverhalten. Für jeden Fahrradtyp gibt es hierzu eigene Richtlinien, für die die eigene Schrittlänge zu beachten ist. Zur Bestimmung der geeigneten Größe, hat sich die Buch-Methode bewährt, bei der ein einfaches Buch zwischen die Beine geklemmt wird. Hierbei muss das Buch soweit wie möglich nach oben in den Schritt positioniert und anschließenden waagrecht bzw. parallel zum Boden gehalten werden. Die Messung des Abstandes zwischen Boden und Oberkante des Buches ist ausschlaggebend für nachfolgende Gleichungen und wird als Schrittlänge angesehen.

 

Zu empfehlen ist bei sportlicher Fahrweise die Wahl des kleineren, bei tourenorientierter Fahrweise die Wahl des größeren Rahmens.


Den kompletten Originaltext dieser Seite und Quellangaben findest du unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Radfahren


Kleine Fahrschule

Irrtümer rund ums Fahrrad

Radfahrer gehören auf den Radweg? Falsch! Finanztest sagt Radlern und Autofahrern, welche Regeln wirklich gelten und klärt neun populäre Irrtümer auf.

 

Alles liest du im folgenden Download, herausgegeben von Finanztest 04/2012

Download
Quelle: Finanztest 04/2012
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Dürfen Radler auf dem Zebrastreifen fahren?

Quelle: ntv.de, Sebastian Kramer, dpa

Der Zebrastreifen ist ein heißes Pflaster: Radfahrer kämpfen dort mit Autofahrern um ihre Rechte. Welche sie wirklich haben und welche Tricks es dabei gibt, erfahren Sie hier.

Behauptung: Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen die gleichen Rechte wie Fußgänger.

Fakten: Falsch! Während Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier absoluten Vorrang genießen - und zwar schon dann, wenn sie sich dem Zebrastreifen nähern - hat der Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg kein Vorrecht. "Als Radfahrer muss man am Zebrastreifen warten, bis der Weg frei ist", erklärt der Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn. Und wenn es bei der Überquerung des Zebrastreifens durch einen Radfahrer zu einem Unfall kommt? Dann drohe dem Radler eine Mitschuld, sagt Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr beim Verkehrsclub Deutschland (VCD).

 

Behauptung: Radfahrer dürfen gar nicht über den Zebrastreifen fahren.

Fakten: Falsch! "Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren", erklärt ADFC-Rechtsexperte Huhn. "Sie haben dann aber keinen Vorrang vor dem Autoverkehr auf der Straße." Was das heißt, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) in einem Online-Ratgeber zum Zebrastreifen: "Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung."

 

Behauptung: Wer absteigt und schiebt, genießt Vorfahrt.

Fakten: Stimmt! "Wer sein Fahrrad schiebt, geht zu Fuß und hat deshalb Vorrang", erklärt Huhn. Durch das Absteigen und Schieben werde aus dem Radfahrer ein Fußgänger, der sein Fahrrad bei sich hat, erklärt Meenken.

 

Behauptung: Wer sein Fahrrad wie einen Roller nutzt, wird wie ein Fußgänger behandelt.

Fakten: Stimmt! Das besagen zwei Gerichtsurteile (KG Berlin, Az.: 12 U 68/03 und OLG Stuttgart, Az.: 5 Ss 479/87). Beim Fall in der Hauptstadt war ein Radfahrer vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller genutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Weil er aber nicht gefahren sei, trage er keine Mitschuld, urteilte das Gericht. Die Versicherung ARAG, die über den Fall berichtet, empfiehlt deshalb, das Rad zu schieben oder wie einen Roller zu nutzen: "So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern." Das bestätigt auch Rechtsexperte Huhn: "Wer auf dem Fahrrad auf einem Pedal stehend rollert, gilt als Fußgänger."

 

Behauptung: Kinder auf dem Fahrrad haben auf dem Zebrastreifen Vorfahrt.

Fakten: Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das heißt: Nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, sind sie Fußgänger und haben damit Vorrang. In Paragraf 3 Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung ist jedoch von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder die Rede. Das bedeutet: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Für den ADFC-Rechtsexperten Huhn bedeutet das: "Autofahrer müssen warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren will."